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"Es handelt sich um eine temporäre Maßnahme"

In der Verwaltungsausschusssitzung am 6. März hat die Verwaltung den Fragenkatalog der Fraktion die Linke/BSG zum Kreisel Neumarkt/Hafenstraße beantwortet. Hier die Fragen und Antworten:

1. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Zulässigkeit der Errichtung von Barrieren (Metallzäu­ne) auf barrierefrei ausgebauten Überquerungsstellen?

Die beiden Überwege über die Bundesstraßen gibt es nicht mehr, insofern stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit der Errichtung von Barrieren auf barrierefrei ausgebauten Überwegen nicht. Die Zäune wurden aus Verkehrssicherheitsgründen errichtet, um ungesicherte Querungen zu unterbinden.

2. In welcher Höhe beläuft sich die Summe der Haushaltsmittel für die Errichtung der Sperrmaß­nahmen der barrierefrei ausgebauten Überquerungsstellen? Mit welcher Begründung sind diese Haushaltsmittel genehmigt worden?

Die Kosten für die Entfernung der Überwege und die Errichtung der Zäune belaufen sich auf 5.670,65€. Abzüglich der Anschaffungskosten für die Zäune in Höhe von 1.206,11€ (die Weiterverwendung der Zäune ist für den Endausbau des Baugebietes Im Tale vorgesehen) verbleiben Kosten in Höhe von 4.464,54€.

3. Wie begründet die Verwaltung die temporäre Ausnahmesituation, die sie mit der Sperrung von barrierefrei ausgebauten Überquerungsstellen in Kraft gesetzt hat? Auf Grundlage welcher Ver­kehrszahlen bzw. Prognosen hält sie diesen Zustand für gerechtfertigt?

Eine Begründung zur Genehmigung von Haushaltsmitteln war nicht erforderlich, da die durchgeführten Maßnahmen dem Produktkonto „Äußerer Ring“ zuzuordnen sind.

4. Wie lange genau soll die Ausnahmesituation voraussichtlich bestehen?

Die Begründung für die Sperrungen der Überwege liegt darin, dass es insbesondere zu Verkehrsspitzenzeiten durch die hochfrequentierten Überwege im werktäglichen Verkehr Rückstaubildungen in beide Fahrtrichtungen im Zuge der Bundesstraßen 3, 214 und 191 gab. Die Rückstaus sind durch die Verwaltung beobachtet worden, waren allerdings auch für jedermann sichtbar.

5. Hält die Verwaltung es grundsätzlich für möglich, die barrierefrei ausgebauten Überquerungs­stellen und Bodenleitsysteme zurückzubauen? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?

Die Überwege sollen mit der Umsetzung des 3. Bauabschnitts des Äußeren Rings wieder in Betrieb genommen werden.

6. Ist der Verwaltung bewusst, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer aktuell nur mit erhebli­chen Umwegen verkehrsgerecht von der Mühlenstraße in die Hafenstraße gelangen können bzw. von der Hafenstraße in die Mühlenstraße Richtung Neumarkt? Wie verträgt sich diese Situation mit dem Ziel, Celle fahrradgerechter zu gestalten?

Es handelt sich um eine temporäre Maßnahme, ein grundsätzlicher Rückbau ist nicht vorgesehen.

7. Wie beurteilt die Verwaltung die aktuelle Situation, dass das Bodenleitsystem (DIN 32984 „Bo­denindikatoren im öffentlichen Raum“) Fußgänger und Radfahrer auf direktem Kollisionskurs in die Metallzäune der barrierefrei ausgebauten Überquerungsstellen leitet?

Grundsätzlich können Fahrradfahrer aus der Mühlenstraße und aus der Hafenstraße Abbiegevorgänge auf der Fahrbahn ohne Umwege vornehmen. Alternativ kann mit vertretbaren geringen Umwegen an der Lichtsignalanlage Neumarkt sicher die Fahrbahn gequert werden. Zwischen der Hafenstraße und der Signalanlage Neumarkt soll vor den Ärztehäusern zudem der ausreichend breite Gehweg für Fahrradfahrer freigegeben werden.

Ein geschlossenes Leitsystem gibt es nicht mehr. Die Bodenindikatoren in den Gehwegbereichen wurden ausgewechselt, Blinde und sehbehinderte Personen orientieren sich deshalb am Bordstein zur Grundstücksgrenze als innere Leitlinie, sie werden somit nicht in Richtung der Zäune geführt.

8. Ist die aktuelle Situation mit dem niedersächsischen Verkehrsministerium abgestimmt worden?

Baulastträger ist die Stadt Celle, eine formale Abstimmung mit dem Land Niedersachsen ist nicht erforderlich. Gleichwohl haben wir das Land Niedersachsen über die aktuelle Situation informiert.

9. Christian Haegele, Sprecher des niedersächsischen Verkehrsministeriums, äußerte am 6.10.2017 gegenüber der CZ: „Im Falle eines beabsichtigten Rückbaus eines oder mehrerer Fußgänger­überwege müsste die Stadt Celle eine Begründung vorlegen, aus der hervorgeht, warum die Fußgängerüberwege entfallen können und warum dieses nicht bei der Planung erkannt werden konnte und so die Aufwendungen für die Fußgängerüberwege hätten eingespart werden kön­nen.“ Ist die Verwaltung aktuell in der Lage eine derartige Begründung vorzulegen?

Eine Begründung für die Entfernung der Überwege wurde dem Land Niedersachsen vorgelegt.

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Die Fraktion Die Linke/BSG merkt dazu an:

1.) Eien derart einschneidende Maßnahme auf Grundlage von "Beobachtungen" zu treffen, also auf eine Tatsachenfeststellung zu verzichten, scheint uns bemerkenswert.

2.) Radfahrer*innen, die von der Mühlenstraße in die Hafenstraße wollen, müssetn entweder weit vor dem Kreisverkehr auf die Autospur wechseln oder dann vom Fahrradweg über den Bordstein auf die Fahrbahn springen. Verkehrssicherheit ist etwas anderes.

3.) Wir sind keine Expert*innen, aber - wie auf dem Foto vom 7. März ersichtlich: Die Bodenindikatoren in den Gehwegbereichen wurden NICHT ausgewechselt.