Behiye Uca: „Stromkostenregelung ist in Teilen für Betroffene ungerecht“
Allein auf weiter Flur blieb Behiye Uca in der Ratssitzung am Mittwoch mit einem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke/BSG zur Satzung über die Benutzung und die Gebühren der Obdachlosenunterkünfte. Sie hatte eine Anregung aus der Bürgerfragestunde aufgenommen. Dort war von einem ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer kritisiert worden, dass bei von der Stadt für Geflüchtete angemietete Wohnungen die Stromkosten auf Grundlage der Quadratmetergröße der Wohnungen berechnet werden. Bei stadteigenen Wohnungen dagegen wird auf die im Regelsatz enthaltene Stromkostenpauschale abgestellt. Nach Auffassung des Fragestellers führt ersteres zu nicht zu rechtfertigenden Stromkosten, die von den Betroffenen überhaupt nicht zu beeinflussen wären.
Behiye Uca bedankte sich bei dem Fragesteller, weil er den Blick auf die Auswirkungen für die Betroffenen gelenkt habe, und führte weiter aus:
„Die Stromkosten sind bei Menschen, die Hartz IV-Leistungen bekommen, Bestandteil des Regelsatzes. Von den 416 Euro für eine allein lebende Person sind 35 Euro für den Stromverbrauch vorgesehen. Bei der jetzigen Regelung ist es in vielen Fällen mehr. Warum? Weil die Stromkosten auf die Quadratmeter des genutzten Wohnraums umgelegt werden. Das ist schon an sich Quatsch, weil der Stromverbrauch mit der Wohnungsgröße nichts zu tun hat. Und, was noch wichtiger ist: Die Betroffenen können durch ihr Verhalten darauf keinen Einfluss nehmen. In der Konsequenz heißt das, sie müssen die Mehrkosten an anderer Stelle – also z.B. Nahrung oder Bekleidung – einsparen. Wir halten das für problematisch und eigentlich auch für unzulässig. Dem könnten Rat und Verwaltung begegnen, indem schlicht und einfach der tatsächliche Stromverbrauch zur Grundlage gemacht wird. Dafür sollte die Verwaltung unseres Erachtens die nötigen Schritte einleiten. Solange das nicht so ist, halten wir eine Pauschale in Höhe des Regelsatzanteils für die gerechtere Alternative.“