Behiye Uca: „Gutachter vergleicht Äpfel mit Birnen“
In der Sozialausschusssitzung des Kreistages war jetzt der Gutachter des Wohnungsmarktgutachtens zur Beantwortung von Fragen geladen. Dieses Gutachten legt die Angemessenheitsgrenzen in Bezug auf die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII fest. Es ist seit Monaten in der Kritik. Die Kreistagsabgeordnete Behiye Uca sah dafür im Auftritt des Gutachters erneut eine Bestätigung: „Die Bedingungen, die das Bundessozialgericht für die Erstellung eines schlüssigen Konzeptes festgelegt hat, sind nicht eingehalten worden.“
Dies zeigte sich aus ihrer Sicht auch nochmals deutlich bei der Befragung des Gutachters Jörg Koopmann. Statistisch und auch nach dem gesunden Menschenverstand sei es nicht nachvollziehbar, dass gegenüber einem Vierpersonenhaushalt in einer 85 m² großen Wohnung ein Fünfpersonenhaushalt in einer 95 m² großen Wohnung monatlich lediglich höhere Kosten für die Nebenkosten in Höhe von 0,05 € hat. Uca: „Es dürfte unbestritten sein, dass pro Person schon alleine wesentlich höhere Kosten für Wasser, Abwasser, Müllgebühren etc. anfallen und dieser Erhöhungsbetrag in Höhe von fünf Cent pro Monat absolut unrealistisch ist.“
Koopmann verwies darauf, dass dies nun mal der Wert wäre, der sich rechnerisch ergeben hätte. Weiter wurde in der Befragung deutlich, dass die Gutachter bei der Ermittlung des statistischen Durchschnittswertes der auf den Quadratmeter bezogenen Nebenkosten lediglich den nominalen Wert berücksichtigt haben, unberücksichtigt davon, wieviel Personen in dem Haushalt wohnen. In die Berechnungsgrundlage sind somit bei der Ermittlung der Nebenkosten für einen Fünfpersonenhaushalt auch Haushalte eingeflossen, bei denen nur ein, zwei, drei oder vier Personen in einer 85 m² - 95 m² großen Wohnung wohnen. Behiye Uca: „Obwohl sich Herr Koopmann gern dahingehend äußerte, dass man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen kann, muss man hier eindeutig feststellen, dass Äpfel mit Birnen verglichen wurden.“
Bei der Beurteilung der Situation eines Zweipersonenhaushaltes gegenüber einem Dreipersonenhaushalt ergibt sich laut Gutachten eine Steigerung der Nebenkosten in Höhe von 19,35 €. Behiye Uca: „Dies scheint eher die Realität zu sein. Eine Steigerung der Nebenkosten von Vier- zum Fünfpersonenhaushalt von nur 5 Cent € kann sich nur dort ergeben, wo der gesunde Menschenverstand ausgeschaltet ist.“
Uca ist der Auffassung, dass diese Art und Weise der Methodik der Datenerhebung zur Ermittlung der auf den Quadratmeter bezogenen Nebenkosten ist offensichtlich fehlerhaft. Die Methodik der Datenanalyse sei nicht geeignet, einen auf die Anzahl der Personen bezogenen, in Abhängigkeit der Größe der Wohnung realistischen Wert für den Nebenkostenanteil zu ermitteln. Uca: „Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist das Konzept nicht schlüssig. Der Landkreis Celle ist deshalb auf Grund der Rechtsprechung verpflichtet, zur
Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft die Werte der aktuellen Wohngeldtabelle mit einem Sicherheitszuschlag von 10 % als Vergleichswert heranzuziehen.“
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Die FDP-Kreistagsfraktion hat zwischenzeitlich beantragt, dass der landkreis Celle statt des rechtswidrigen Mietwertgutachten die rechtskonforme Regelung "Wohngeldtabelle + 10 Prozent" anwendet. Dies wird von Behinye Uca unterstützt.