Drucken

Am 10. Februar 2021 berichtete die Cellesche Zeitung bezugnehmend auf den Landkreissprecher Tore Harmening, dass der Landkreis für ausgefallene Termineim Impfzentrum eine sogenannte B-Liste aufgestellt habe. Auf dieser Liste stehen neben Personen der ersten Impfkategorie auch Mitarbeiter*innen des Landkreises sowie der Polizei. Im Interview mit der Celleschen Zeitung vom 27.Februar 2021 wird Landrat Wiswe wie folgt zitiert: "Es gibt eine vom Bund festgelegte Reihenfolge, die wir zwingend beachten müssen." Aus Erwägungen der Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Celle stellte Behiye Uca eine Anfrage, die jetzt beantwortet wurde. Warum sich Landrat Wiswe, der Erste Kreisrat Cordioli und Kreisrat Flader auf der B-Liste befinden, bleibt allerdings interpretationswürdig.

 

Sehr geehrte Frau Uca,

nachfolgend erhalten Sie die Antworten zu den am 15.03.2021 zugesendeten Fragen zur B-Liste in Bezug auf die CoronaImpfV. Die übrigen Kreistagsabgeordneten erhalten die Antworten ebenfalls zur Kenntnis.

Eine Anmerkung vorab: Wir haben ab Beginn des Impfverfahrens festgestellt, dass sowohl bei den mobilen Teams in den Pflegeeinrichtungen, als auch im Impfzentrum immer mal wieder die Situation vorkommt, dass bereits geöffnete Fläschchen von Impfdosen nicht verwendet werden können. Da wir diese geöffneten und vorbereiteten Fläschchen nicht mehr transportieren können und kurzfristig verarbeiten müssen, bestand die Notwendigkeit - um den Impfstoff nicht verwerfen zu müssen - sehr schnell impfbereite Personen in die jeweiligen Einrichtungen kommen zu lassen. In der Anfangsphase haben wir hier im Wesentlichen auf den Rettungsdienst und das prioritär eingestufte Personal des AKH zurückgegriffen. Da die Impfung dieses schnell verfügbaren Personenkreises mittlerweile abgeschlossen ist, war eine ergänzende Lösung zu finden. Deshalb ist die sogenannte „B-Liste“ entstanden, auf der unter anderem neben Personal der Palliativversorgung und der mobilen Pflegedienste (jeweils soweit angefragt), auch der Polizeivollzugsdienst und die bei der Corona-Bekämpfung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung enthalten sind. Dabei handelt es sich um Personen, die der Stufe 1 (Höchste Priorität) oder der Stufe 2 (hohe Priorität) zuzurechnen sind, ohne größeren Aufwand benachrichtigt werden können und mobil sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung befinden sich deswegen auf der Liste, weil sie in ihrer konkreten Tätigkeit für die dem öffentlichen Gesundheitsdienst obliegende Aufgabe der Pandemiebekämpfung eingesetzt werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 10 CoronaImpfV).

1. Wer hat nach welchen Kriterien und wann die sogenannte B-Liste aufgestellt?

Die B-Liste wird entsprechend der CoronaImpfV durch die Kreisverwaltung aufgestellt.

2. Wie lässt sich diese sogenannte B-Liste auf Grundlage der "Coronavirus-Impfverordnung" (CoronaImpfV) rechtfertigen? Oder anders gefragt: Ist die sogenannte "B-Liste" rechtskonform mit der CoronaImpfV?

Gem. § 1 Absatz 3 Satz 1 CoronaImpfV kann von der Reihenfolge nach Absatz 2 Satz 1 abgewichen werden, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist, insbesondere um einen Verwurf von Impfstoffen zu vermeiden. Der Landkreis Celle hat aus diesem Grund die B-Liste eingerichtet.

3. Ist diese Verfahren mit dem Gesundheitsamt abgestimmt? Wenn ja - wie verlief dieser Abstimmungsprozess und mit welcher Stellungnahme?

Es erfolgt derzeit ein täglicher Austausch zwischen den Stabsbereichen innerhalb der Kreisverwaltung. Auch Herr Bauer als Leiter des Gesundheitsamtes ist deshalb in die Aufstellung der Liste involviert.

4. Ist dieses Verfahren mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung abgestimmt worden? Wenn ja - wie verlief dieser Abstimmungsprozess und mit welcher Stellungnahme?

Nein, dies ist aufgrund der Ermächtigung in der Verordnung auch nicht notwendig.

5. Wie viele Personen aus jeweils welchen Arbeitsbereichen sind auf die sogenannte B-Liste gesetzt worden?

Es wurden bereits über die B-Liste geimpft:

Stand: 18.03.2021

58 x Mitarbeiter/innen der Polizei

45 x Mitarbeiter/innen der ambulanten Krankenpflege,

42 x Mitarbeiter/innen des Landkreis Celle Corona (Kontaktnachverfolgung (inkl. dort eingesetzte Bundeswehrsoldaten), Corona-Kontrolleure, Heimaufsicht Stadt + LK, Leitstelle, Stab)

22 x Mitarbeiter/innen aus Arztpraxen

15 x Mitarbeiter/innen eines ambulanten Paliativdienstes

5 x Sonstige

Auf der B-Liste stehen weiterhin 85 Personen, die im Bedarfsfall kontaktiert werden können. Neu gemeldete Personen werden entsprechend der CoronaImpfV eingeordnet.

6. Wie sind diese Personen darüber informiert worden? Wie ist ihre Zustimmung eingeholt worden?

Den betroffenen Personen wurde ein Platz auf der B-Liste schriftlich oder telefonisch angeboten. Nach erfolgter positiver Rückmeldung inkl. Meldung von Geburtsdatum und Telefonnummer wurden die Personen auf die B-Liste aufgenommen und im Bedarfsfall angerufen.

7. Wie viele Personen sind seit Beginn des Impfens von Personen auf der sogenannten B-Liste geimpft worden (Auflistung bitte bezogen auf die Kalenderwochen)?

2. KW 1 x

3. KW -

4. KW 4 x

5. KW 15 x

6. KW 37 x

7. KW 42 x

8. KW 39 x

9. KW 33 x

10. KW 28 x

8. Wird die sogenannte B-Liste weiterhin ergänzt und zur Anwendung gebracht?

Ja, die B-Liste wird laufend ergänzend. Sie ist ein wichtiges Instrument um den Verwurf von Impfstoff zu vermeiden.