Pfeifen im Walde
Die Mühlen der Justiz mahlen nun mal langsam ... so der Eindruck der Öffentlichkeit bezüglich des Klageverfahrens gegen die Celler Ostumgehung. Erfreulicherweise hat jetzt Dr. Otto Boecking, 1. Vorsitzender der Celler Kreisgruppe des BUND, gegenüber "CelleHeute" darauf hingewiesen, dass das Verfahren ruht. Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hatte mit Beschluss vom 27. September 2012 die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet, die der BUND-Landesverband Niedersachsen gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben hatte. Daraufhin, so Böcking, habe die Niedersächsische Straßenbauverwaltung das Ruhen des Verfahrens beim OVG beantragt. Der BUND habe als Kläger diesem Gesuch zugestimmt: "Die Beklagte will seitdem darüber entscheiden, wie das Verfahren insgesamt weiter gehen soll. Das ist gänzlich offen. So ist es durchaus denkbar, dass ein ergänzendes Verfahren oder ein ganz neues Planfeststellungsverfahren stattfinden kann. Das wollte die Beklagte entscheiden, nachdem sie ergänzende Untersuchungen vornehmen wollte. Dazu lässt sie sich ziemlich viel Zeit." (CelleHeute, 06.05.2014) Und dass sie sich soviel Zeit lässt, liegt wohl an erheblichen Problemen, die Argumente des BUND gegen die Trassenführung aus der Welt zu schaffen.
"CelleHeute" stellte daraufhin einige Fragen an die Vorsitzenden der Ratsfraktionen und die Verwaltung. Bezogen auf die Stauproblematik an der B 214 wurde gefragt: Auch wenn “die Stadt” nichts direkt mit den Wirren zu tun hat – betreffen tut es die gesamte Stadt. Wie steht es mit Ihnen? Nehmen Sie die Situation einfach so hin? Falls nein, was gedenken Sie zu unternehmen? Warum werden wenigstens vorübergehende Entspannungs-Lösungen wie die Freigabe des Apfelweges nicht umgesetzt? Wie entkräften Sie Vorwürfe glaubhaft, dass der Stau bewusst provoziert wird, um Druck auf Gegner des Vorhabens auszuüben? Können Anlieger auf Entschädigungen hoffen?
Für unsere Fraktion antwortete Oliver Müller wie folgt:
“Die Information, dass die Niedersächsischer Straßenbauverwaltung in Sachen Ostumgehung das Ruhen des Verfahrens beantragt hat, war für uns neu – was aber auch nichts an der Komplexität der Frage ändert. Man sieht daran höchstens, dass der vom Ostumgehungs-Planer Bernd-Wilhelm Winkelmann verbreitete Optimismus ein bisschen was vom “Pfeifen im Walde” hat. Dass die Ostumgehung überhaupt abschnittweise geplant und durchgeführt wird, hat mit der Behauptung der Straßenbauer zu tun, dass jeder einzelne Streckenabschnitt eine eigene Wirkung erzielt.
Ja – das sieht man jetzt, kann man dazu erstmal nur sagen. Die außerordentliche Verkehrsbelastung zu entwirren ist vor allem mit “technischen” Fragen verbunden, zu deren Lösung “die” Politik in der Regel wenig beitragen kann. Wir gehen – um die letzten beiden Fragen noch konkret zu beantworten – nicht davon aus, dass die Staus absichtlich herbeigeführt werden. Dass es Entschädigungen für Anlieger geben könnte, ist meines Erachtens ausgeschlossen – aber das ist ein juristisches Terrain und insoweit von Laien auch nicht im Einzelnen fachgerecht zu beurteilen.”
Zu den anderen eingegangenen Antworten siehe
http://celleheute.de/kapitulation-ortsumgehung-celle-viele-schweigen-wenige-handeln/
und zu einer ergänzenden Stellungnahme des Oberbürgermeisters