Grünflächensatzung

Verboten ist ...

"Öffentliche Grünflächen dürfen ohne besondere Genehmigung so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt." Das hat der Rat jetzt - einzig gegen die Stimmen von Die Linke/BSG - in einer Satzung geregelt. Selbstverständlich gibt es in der Satzung dann einen Haufen Dinge, von denen man meint, sie ließen sich nicht mit der Zweckbestimmung der "Natur" vereinbaren, z.B. Grillen. Ja - grillen kann nerven (am meisten wohl die Tiere, deren Lebenszweck darin besteht, auf diesen Grills zu laden). Aber muss tatsächlich in einer Satzung mit Gebührenteil und allem Drumherum geregelt werden, wo gegrillt werden darf und wo nicht. Nun gut, wenn das Schloss jetzt von Mai bis Oktober Tag für Tag von dutzenden qualmenden Grills eingenebelt würde ... Aber dem ist ja nicht so. Und im Unterschied zur Altstadt muss man in den Parkanlagen auch keinen Parcour durch "Werbeträger, Schaukästen, Automaten" bewältigen, deren Aufstellen in Parkanlagen jetzt aber verboten ist.

Oliver Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke/BSG, äußerte sich deshalb in der Ratssitzung zu dieser Frage u.a. wie folgt: „Sollte sich die Satzung in der Bevölkerung herumsprechen, wird die Verwaltung mehr Arbeit haben: Sie muss Anträge bearbeiten, viele Ausnahmeregelungen besprechen und allerlei Rechnungen über Beträge jenseits der Rentabilität ausstellen müssen. Sollte sie sich nicht herumsprechen, werden die Ordnungshüter mehr zu tun haben. Ich habe bisher nicht den Eindruck gehabt, dass unsere Grünflächen oder die Stadtgesellschaft leiden, wenn sie mit Leben – und auch mal mit dummen Ideen – gefüllt werden.“

In der Grillfrage wurde die Satzung übrigens gegenüber einem Entwurf vom Juni noch einmal verschärft. Ursprünglich hieß es: "Verboten ist: offene Feuerstellen zu errichten oder zu betreiben, das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillplätze, wenn es sich um Grills handelt bei denen der Abstand zwischen Glut / Feuer und Grasnarbe weniger als 30 cm beträgt" - die Endfassung lautet: "Außerhalb dafür eingerichteter Stellen und der dafür zugelassenen Bereiche Feuer zu machen oder zu grillen." Darauf wurden die Ratsmitglieder in einer synoptischen Darstellung durch rot markierten Text deutlich hingewiesen. Insofern ist es schon merkwürdig, wenn jetzt das eine oder andere Ratsmitglied so tut, als habe man von all dem nichts wissen können.

Um aber auch noch das zu sagen: Grünflächensatzungen sind jetzt keine besondere Celler Schildbürgerei, sondern landauf, landab in den letzten Jahren zunehmend beliebter geworden.

Hier noch die Reaktionen der Presse:

Cellesche Zeitung, 01.10.2014: Wildgrillen in Celler Parks: Jetzt wird’s kriminell

CelleHeute, 01.10.2014: Grillen, Feiern und Fotografieren in Celle verboten oder nur „nicht erlaubt”?

Cellesche Zeitung, 02.10.2014: Celler Park-Grillverbot ist "so nicht gemeint"